irot Kalibrat

Gefahrstoffverzeichnis · GefStoffV § 6 Gefahrstoffverzeichnis – Vorlage zum Ausfüllen

Fünf Angaben je Stoff verlangt die Gefahrstoffverordnung – mehr nicht. Hier tragen Sie sie ein und nehmen das Verzeichnis als PDF oder CSV für Excel mit. Ohne Anmeldung; die Zeilen bleiben in Ihrem Browser.

  • Bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos
  • Ohne Zahlungsdaten
  • Server in Deutschland
Das Verzeichnis
Verzeichnis mit Bezeichnung, Bereich und Zuordnung

Das Verzeichnis ausfüllen

Gilt das für uns?

Ja – sobald im Betrieb Gefahrstoffe verwendet werden, ist ein Verzeichnis zu führen (§ 6 Abs. 12 Satz 1 GefStoffV). Reinigungsmittel, Kühlschmierstoffe, Lacke und Gase zählen mit.

Nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ausgeübt werden (§ 6 Abs. 12 Satz 3). Das ist aber kein Bauchgefühl: die Gefährdungsbeurteilung muss vier Punkte zusammen ergeben (§ 6 Abs. 13) –

  1. die gefährlichen Eigenschaften des Stoffes,
  2. eine geringe verwendete Menge,
  3. eine nach Höhe und Dauer niedrige Exposition und
  4. die Arbeitsbedingungen

ergeben insgesamt nur eine geringe Gefährdung, und die Maßnahmen nach § 8 GefStoffV reichen aus. Fehlt einer der Punkte, bleibt es beim Verzeichnis. Ein Blatt mit fünf Spalten ist meist schneller ausgefüllt als die Begründung, warum man es nicht braucht.

§ 6 Abs. 12 und 13 GefStoffV, abgerufen am 20.09.2026.

Was hinein muss – und was nicht

Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. Es muss mindestens enthalten (§ 6 Abs. 12 GefStoffV):

  1. die Bezeichnung des Gefahrstoffs,
  2. die Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
  3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
  4. die Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte gegenüber dem Gefahrstoff exponiert sein können,
  5. einen Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter.

Die Angaben nach den Nummern 1, 2, 4 und 5 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Das Verzeichnis entfällt, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Abs. 13 GefStoffV ausgeübt werden.

Und die Arbeitsmittel daneben

Wer Gefahrstoffe führt, führt meist auch Leitern, Absauganlagen, Gefahrstoffschränke und Augenduschen – alles mit eigener Prüffrist. In Kalibrat stehen sie in einem Verzeichnis, mit Frist, Nachweis und Erinnerung vor jeder Fälligkeit; bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos.

Kostenlos starten Gefährdungsbeurteilung für ein Arbeitsmittel

Quellen und Rechtliches

Das Verzeichnis ist Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV, die der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit zu erstellen hat. Diese Seite fasst den Verordnungstext zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle: § 6 GefStoffV auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 19.09.2026.

Häufige Fragen

Fragen zum Gefahrstoffverzeichnis

Ist ein Gefahrstoffverzeichnis Pflicht?

Ja. Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen (§ 6 Abs. 12 GefStoffV). Es entfällt, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Abs. 13 ausgeübt werden.

Welche Angaben muss das Verzeichnis enthalten?

Mindestens fünf: Bezeichnung des Gefahrstoffs, Einstufung oder gefährliche Eigenschaften, verwendete Mengenbereiche, Arbeitsbereiche mit möglicher Exposition und einen Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter.

Wie oft muss es aktualisiert werden?

Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht. Das Verzeichnis gehört zur Gefährdungsbeurteilung; ändern sich Stoffe, Mengen oder Arbeitsbereiche, ist es fortzuschreiben.

Reicht eine Excel-Tabelle?

Ja, eine bestimmte Form schreibt die Verordnung nicht vor – die fünf Angaben müssen enthalten und den Beschäftigten zugänglich sein. Hier bekommen Sie beides: das Blatt als PDF und die Tabelle als CSV für Excel.

Verzeichnis geführt, Fristen im Blick.

Bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos, ohne Zahlungsdaten. In drei Minuten eingerichtet – E-Mail, Ihr Betrieb, loslegen. Ihre Excel-Liste kommt mit.

Kostenlos starten Demo ansehen