Prüffristen Bäckerei und Fleischerei – Waagen, Kühlung, Maschinen
Eichpflichtige Ladenwaage, Datenlogger in der Kühlzelle, Spiralkneter und Aufschnittmaschine: Kalibrat führt Eichfristen, Kalibrierungen und Maschinenprüfungen in einem Verzeichnis, mit dem Nachweis jeder Prüfung am Gerät.
Welche Prüfungen für Bäckereien, Fleischereien und Lebensmittelbetriebe anstehen
Die Fristen und Fundstellen in dieser Tabelle sind dieselben, mit denen Kalibrat rechnet (Stand Oktober 2026). Gesetze und Verordnungen stehen im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, das Regelwerk der Unfallversicherung auf publikationen.dguv.de. Die vollständige Liste aller Geräte steht unter Prüffristen.
| Gerät | Frist | Wer prüft | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Waage, eichpflichtig (Laden, Rezeptur, Praxis) | alle 2 Jahre · Eichfrist (§ 34 MessEV) | Eichbehörde / Prüfstelle | § 34 MessEV (Eichfrist 2 Jahre; 4 Jahre nach Anlage 7 Nr. 2.2 für nichtselbsteinspielende Fein-, Präzisions- und Handelswaagen < 350 kg, Personenwaagen im Krankenhaus und Säuglingswaagen; Personenwaagen außerhalb von Krankenhäusern unbefristet, Nr. 2.2.5) |
| Waage | alle 2 Jahre* | Kalibrierstelle | Kalibrierung nach Gebrauch bzw. Herstellerangabe (Richtwert); DIN EN 45501. Eichpflichtig eingesetzt: Art »Waage, eichpflichtig« |
| Thermometer / Klimasensor Messraum | alle 2 Jahre | Kalibrierstelle | DIN EN ISO 1 (Bezugstemperatur 20 °C); DIN EN ISO 9001 Abschn. 7.1.5 |
| Knet-, Teigteil- und Ausrollmaschine | jährlich* | befähigte Person | § 3 Abs. 6, § 14 BetrSichV (Frist nach Gefährdungsbeurteilung; 12 Monate Richtwert) |
| Fleischwolf, Kutter, Aufschnittmaschine | jährlich* | befähigte Person | § 3 Abs. 6, § 14 BetrSichV (Frist nach Gefährdungsbeurteilung; 12 Monate Richtwert) |
| Ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel | halbjährlich | Elektrofachkraft | § 5 DGUV Vorschrift 3, Tab. 1B; DIN EN 50699 (VDE 0702) |
| Ortsfeste elektrische Anlage | alle 4 Jahre | Elektrofachkraft | § 5 DGUV Vorschrift 3, Tab. 1A; DIN VDE 0105-100 |
| Druckbehälter / Kompressor – äußere Prüfung | alle 2 Jahre | ZÜS | § 15 u. Anhang 2 Abschn. 4 BetrSichV (ZÜS bei PS·V > 1 000 bar·l, darunter befähigte Person; äußere Prüfung höchstens 2 Jahre, Tab. 1, bei unbeheizten Behältern kann sie entfallen, Nr. 5.6); TRBS 1201 |
| Flurförderzeug / Gabelstapler | jährlich | Sachkundige/r | § 37 DGUV Vorschrift 68; § 14 BetrSichV |
| Personen- und Lastenaufzug | alle 2 Jahre dazu: Zwischenprüfung durch ZÜS, alle 2 Jahre | ZÜS | BetrSichV Anhang 2 Abschn. 2 Nr. 4.1 (Hauptprüfung durch ZÜS höchstens alle 2 Jahre, dazwischen Zwischenprüfung) |
| Regalanlage | jährlich | befähigte Person | DIN EN 15635; DGUV Information 208-061 |
| Kraftbetätigtes Tor / Tür | jährlich | Sachkundige/r | ASR A1.7; DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10; § 14 BetrSichV |
| Absaug-/Lüftungsanlage, Ölnebelabscheider | jährlich | befähigte Person | TRGS 500 / TRGS 528; DGUV Information 209-044; § 14 BetrSichV |
* Richtwert: Keine Vorschrift nennt hier eine feste Frist – sie folgt aus der Gefährdungsbeurteilung bzw. der Herstellerangabe und wird im Betrieb festgelegt.
So sieht Kalibrat für Bäckereien, Fleischereien und Lebensmittelbetriebe aus
- Bereiche statt Abteilungen – die Oberfläche spricht Ihre Sprache, und jede Person sieht nur die Bereiche, für die sie zuständig ist.
- Ihre Geräte zuerst – beim Anlegen stehen Waage, eichpflichtig (Laden, Rezeptur, Praxis), Waage, Thermometer / Klimasensor Messraum oben, die allgemeinen Arten darunter.
- Ihre Liste übernehmen – Excel oder CSV hochladen; Spalten wie „nächste Prüfung“, „Eichung“ oder „Wartung“ werden erkannt und zu eigenen Fristen am Gerät.
- Erinnerung und Nachweis – vor jeder Frist eine Nachricht, nach jeder Prüfung der Nachweis am Gerät, für Behörde, Auditor oder Kunden.
Kostenlos starten
Bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Bei der Anmeldung „Lebensmittelherstellung (Bäckerei, Fleischerei)“ wählen – dann richtet sich Kalibrat auf Bäckereien, Fleischereien und Lebensmittelbetriebe ein, vorgeschlagen: Audit & Nachweis.
Kostenlos starten Demo für Bäckereien, Fleischereien und Lebensmittelbetriebe ansehenHäufige Fragen
Welche Prüffristen gelten für Bäckereien, Fleischereien und Lebensmittelbetriebe?
Unter anderem: Waage, eichpflichtig (Laden, Rezeptur, Praxis) alle 2 Jahre (§ 34 MessEV); Waage alle 2 Jahre (Kalibrierung nach Gebrauch bzw. Herstellerangabe); Thermometer / Klimasensor Messraum alle 2 Jahre (DIN EN ISO 1). Die Tabelle oben nennt alle mit Fundstelle.
Kann ich unsere bisherige Liste übernehmen?
Ja. Eine Excel- oder CSV-Liste wird hochgeladen, Kalibrat erkennt die Spalten und zeigt vor dem Übernehmen, was daraus wird. Stehen weitere Prüfungen in eigenen Spalten, werden sie eigene Fristen am Gerät.
Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt weder Rechtsberatung noch die eigene Festlegung im Betrieb. Verbindlich sind die jeweils geltenden Fassungen der genannten Normen und Vorschriften.