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Karosserie und Lack: Lackierkabine, Hebebühne, Druckluft

Die Lackierkabine hat drei Fristen: die Lüftung jedes Jahr, die Ex-Geräte alle drei, die ganze Anlage alle sechs Jahre. Kalibrat führt alle drei am selben Gerät, dazu Hebebühne, Kompressor, Absaugung und die Unterweisung Gefahrstoffe je Person.

Welche Prüfungen für Karosserie- und Lackierbetriebe anstehen

Die Fristen in dieser Tabelle sind dieselben, mit denen Kalibrat rechnet. Eine Vorschrift nennen wir nur, wo wir sie in der amtlichen Quelle im Wortlaut gelesen haben – mit Datum und Verweis; sonst steht die Frist als Richtwert da. Die vollständige Liste aller Geräte steht unter Prüffristen.

GerätFristWer prüftFundstelle
Schleifmaschine / Trennschleiferjährlich*befähigte PersonDGUV Information 209-002 Kap. 4.2 (jährlicher Abstand bewährt; Frist legt der Arbeitgeber fest)
im Wortlaut gelesen am 06.10.2026: Quelle
Fahrzeug-HebebühnejährlichSachkundige/rDGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 Abschn. 2.9.1 (längstens 1 Jahr, Sachkundige)
im Wortlaut gelesen am 06.10.2026: Quelle
Arbeitsgrubejährlich*befähigte Person– (Richtwert)
Wagenheber / Rangier-, Getriebe-, GrubenheberjährlichSachkundige/r§ 23 Abs. 2, § 23a DGUV Vorschrift 54 (mindestens jährlich, Sachkundige)
im Wortlaut gelesen am 06.10.2026: Quelle
Unterstellbock / Achsständerjährlich*befähigte Person– (Richtwert)
Hebezeug / Winde / Hub- und ZuggerätjährlichSachkundige/r§ 23 Abs. 2 DGUV Vorschrift 54 (mindestens jährlich, Sachkundige)
im Wortlaut gelesen am 06.10.2026: Quelle
Lackier-/Trockenkabine (Lüftung)jährlich
dazu: Ex-Geräte und Schutzsysteme, alle 3 Jahre
dazu: Explosionssicherheit der Gesamtanlage, alle 6 Jahre
befähigte PersonBetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.3 (Lüftungsanlagen im explosionsgefährdeten Bereich jährlich); Nr. 5.2 drei, Nr. 5.1 sechs Jahre
im Wortlaut gelesen am 07.10.2026: Quelle
Druckbehälter / Kompressor – äußere Prüfungalle 2 JahreZÜS§ 16, Anhang 2 Abschn. 4 Nr. 5.8 Tab. 1 BetrSichV (ZÜS: äußere Prüfung höchstens 2 Jahre; befähigte Person: höchstens 10 Jahre, Nr. 5.9)
im Wortlaut gelesen am 06.10.2026: Quelle
Absaug-/Lüftungsanlage, Ölnebelabscheiderjährlich*befähigte Person– (Richtwert)
Ölabgabe mit Zählwerk (Abrechnung nach Liter)alle 4 Jahre · Eichfrist (§ 34 MessEV)Eichbehörde / Prüfstelle§ 34 MessEV, Anlage 7 Nr. 5.4.3 (Messgeräte für Schmieröle: 4 Jahre)
im Wortlaut gelesen am 07.10.2026: Quelle
Schweiß-/SchneidgeräthalbjährlichElektrofachkraftDGUV Information 209-010 Abschn. 4.3 (Richtwert 6 Monate in der Werkstatt, 3 Monate auf Baustellen)
im Wortlaut gelesen am 06.10.2026: Quelle
Sicherheitsschrank für Gefahrstoffejährlich*Sachkundige/r– (Richtwert)
Augen-/Notduschejährlich*befähigte Person– (Richtwert)

* Richtwert: Diese Zahl steht in keiner Vorschrift, die wir im Wortlaut gelesen haben – die Quelle überlässt die Frist dem Betrieb, nennt eine Spanne, oder wir haben sie noch nicht gelesen. Die Frist legt der Betrieb fest (Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangabe).

So sieht Kalibrat für Karosserie- und Lackierbetriebe aus

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Häufige Fragen

Welche Prüffristen gelten für Karosserie- und Lackierbetriebe?

Unter anderem: Schleifmaschine / Trennschleifer jährlich (Richtwert); Fahrzeug-Hebebühne jährlich (DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 Abschn. 2.9.1); Arbeitsgrube jährlich (Richtwert). Die Tabelle oben nennt alle, mit Fundstelle, wo sie belegt ist.

Kann ich unsere bisherige Liste übernehmen?

Ja. Eine Excel- oder CSV-Liste wird hochgeladen, Kalibrat erkennt die Spalten und zeigt vor dem Übernehmen, was daraus wird. Stehen weitere Prüfungen in eigenen Spalten, werden sie eigene Fristen am Gerät.

Wie oft muss die Lüftung einer Lackierkabine geprüft werden?

Lüftungsanlagen im explosionsgefährdeten Bereich jährlich (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.3); Geräte und Schutzsysteme mindestens alle drei Jahre (Nr. 5.2), die Anlage auf Explosionssicherheit mindestens alle sechs Jahre (Nr. 5.1). Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/anhang_2.html, gelesen am 07.10.2026.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt weder Rechtsberatung noch die eigene Festlegung im Betrieb. Verbindlich sind die jeweils geltenden Fassungen der genannten Normen und Vorschriften.

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